Dem Kunden wird eine Rechnung gesandt mit Namen des Eigentümers und Adressangabe. Die Fahranweisung zum Ferienhaus findet er auf den www-Seiten. Alle die Rechnung betreffenden Einwände sind innert 7 Tagen vom Rechnungsdatum zu melden. Bei der Zahlung sind die Angaben zu befolgen.
Die Buchung ist bestätigt, wenn der Kunde die Reservationsgebühr von 100,00 e des Mietpreises innert 7 Tagen vom Rechnungsdatum oder die Reservation als auch die Endsumme auf einmal bezahlt hat. Die Endsumme ist spätestens sechs (6) Wochen vor Urlaubsbeginn zu bezahlen.
Falls die Ferienhausbuchung vier Wochen oder mehr beträgt oder falls der Mietpreis über 2 500 e beträgt, wird eine Vorauszahlung von 50% des Mietpreises, jedoch höchstens 500 e verlangt.
Wenn die Zahlungen und die Zahlungsfristen versäumt werden, kann die Reservation storniert werden ohne spezielle Meldung an den Kunden.
Falls zu Reservierungsbeginn 63 Tage (9 Wochen) oder mehr, wird die Summe in zwei Raten bezahlt. Die Frist der Vorbezahlung läuft 7 Tage nach Rechnungsdatum ab. Die Endbezahlung muss 4 Wochen vor Urlaubsbeginn erfolgen.
Falls vom Reservierungsbeginn es 50 -62 Tage (7-9 Wochen) sind, muss die Zahlung der ganzen Summe auf einmal, bezahlbar 6 Wochen im Voraus, erfolgen.
Falls vom Reservierungsbeginn es 21-49 Tage (7-9 Wochen) sind, muss die Zahlung der ganzen Summe auf einmal, innert 7 Tage vom Rechnungsdatum, erfolgen.
Falls vom Reservierungsbeginn es 20 Tage oder weniger sind, muss die Zahlung der ganzen Summe auf einmal, innert 2 Tagen vom Rechnungsdatum, erfolgen.
Falls vom Reservierungsbeginn es 6 Tage oder weniger sind, muss die Zahlung der ganzen Summe sofort gleichentags erfolgen.
Bei Reservationen, deren Beginn 20 Tage oder weniger beträgt, wird keine Zahlungsmahnung erfolgen. Wenn die Reservierungszahlung versäumt wird, annulliert Maatilamatkailu Jänisvaara die Reservation ohne Meldung an den Kunden.
Eine Annullierung muss immer schriftlich(Brief ,E-Mail, Fax) an Maatilamatkailu Jänisvaara erfolgen. Die Annullierung tritt in Kraft zu dem Moment, wo die Meldung der Annullierung Maatilamatkailu Jänisvaara erreicht. Falls der Kunde meldet, dass die Annullierung gemacht wurde und an die richtige Adresse zur richtigen Zeit erfolgte, wird die Annullierung gutgeheissen, auch wenn sie verspätet oder gar nicht das Ziel erreichte.
Bei einer Annullierung wird die Reservierungsgebühr einbehalten. Falls die Annullierung der Reservation später als 21 Tage vor Beginn des Urlaubs erfolgt, wird der ganze Preis des Urlaubobjekts erhoben. Falls das Objekt anderen Kunden vermarktet werden kann, woher die einbehaltene Summe eingeht, wird nur die Reservierungsgebühr einbehalten.
Um dies zu verhindern, was oben erwähnt, hat der Kunde das Recht von Maatilamatkailu Jänisvaara die ganze Summe, ohne die Vorauszahlung, zurückzuerhalten, falls der Kunde selbst oder eine mit ihm zusammenlebende Person schwer erkrankt, in Unfall geriet oder stirbt. Eine Annullierung hat unverzüglich zu erfolgten an Maatilamatkailu Jänisvaara und in glaubwürdiger Art und Weise, z.B. durch Arztattest. Falls die Annullierung später als 48 Stunden vor Reservierungszeitpunktsbeginn oder während der Reservierungszeit geschieht, wird keine Zahlung ersetzt.
Falls der Kunde die Reservierung ändert (Ferienobjekt, Urlaubszeit, Zusatzdienste oder Personenanzahl), hat Maatilamatkailu Jänisvaara das Recht, durch die Änderung entstandene Kosten einen Betrag von 18 e zu erheben. Die Änderung hat spätestens sechs (6) Wochen vor Beginn des Reservierungszeitpunktes zu erfolgen. Später gemachte Änderungen werden als früher gemachte Reservierung und neue Reservierung gehalten.
Falls die Frage einer „force majeure" ist, kann Maatilamatkailu Jänisvaara die Reservation annullieren. Der Kunde hat dann das Recht, die ganze bezahlte Summe von Maatilamatkailu Jänisvaara zurückzuerhalten. Falls die Zahlungen und Zahlungsfristen versäumt werden, kann die Reservierung annulliert werden ohne spezielle Meldung an den Kunden. Falls die Reservation abgebrochen werden muss, durch verursachte Störungen, werden die Zahlungen nicht zurückerstattet.
Die Schlüssel des Ferienobjekts werden dem Kunden nach dessen im voraus telefonisch oder schriftlich gemeldeten, geschätztem Ankunftszeitpunkt übergeben. Es besteht das Recht für die Schlüssel ein Pfand im Betrag von 75 e zu erheben. Falls der Kunde die Schlüssel nicht zurückgibt und es den Anschein gibt, die Schlüssel aus Unachtsamkeit verloren gingen, wird, durch Auswechslung der Schlösser verursachten entstandenen Kosten möglicherweise die Pfandzahlung vermindert.
Das Ferienobjekt steht dem Kunden für die Wochenreservierung am Ankunftstag um 16.00 Uhr bis zum Abreisetag um 12.00 Uhr zur Verfügung. Bei einer Wochenendreservierung gilt dies von Freitagnachmittag 16.00 Uhr bis Sonntag 12.00 Uhr. Die Übergabezeiten des Ferienobjekts werden in der Rechnung oder in der Objektbeschreibung erwähnt.
Zur Wochenmiete eines freistehenden Ferienhauses gehört das freie Benutzungsrecht der Ferienwohnung und der Sauna.Das freie Benutzungsrecht für das im Preis inbegriffenen Ruderbootes besteht für die Uferhäuser nur zur Sommerzeit, wenn dies speziell erwähnt wird. Das Benutzungsrecht für Rauchsauna und Ufersauna ist erlaubt mit Bewilligung des Eigentümers. Wenn die Rauchsauna durch den Eigentümer geheizt wird, ist ein Betrag von 100,00e zu bezahlen. Für den Kunden besteht eine schriftliche Anleitung zur Heizung der Rauchsauna, die eingehalten werden muss. Falls notwendig, gibt das Personal Anleitung. Im Winter ist zu darauf zu achten, dass das Waschwasser im Warmwasserboiler nicht einfriert.
In der Ferienobjektmiete sind Möbel, Koch- und Essgeschirr und Essgeräte, als auch Brennstoff zur Heizung, zum Kochen und Licht inbegriffen. Matratzen, Decken und Kissen gehören zum Mietpreis. Bettwäsche und Badetücher sind nicht in der Miete inbegriffen.
Die Reinigung des Mietobjekts während und am Ende des Urlaubs besorgt der Kunde selbst. Der Objekteigentümer oder Angestellte hat das Recht ein 75e grosses Reinigungspfand zu erheben. Falls zum Ende der Miete nicht gereinigt wurde oder die mangelhaft geschah und der Eigentümer/Mitarbeiter selbst dafür besorgt sein muss vor Ankunft des nächsten Kunden, hat der Eigentümer/Angestellte von Maatilamatkailu Jänisvaara das Recht, mindestens 75e Reinigungsgeld vom möglicherweise bezahlten Pfandgeld einzukassieren.
Das Mietobjekt kann von dieser Personenanzahl benutzt werden, die im Prospekttext als Bettenanzahl beschrieben ist oder bei der Reservierung abgemacht wurde. Das Aufstellen eines Zeltes oder das Abstellen eines Wohnwagens auf dem Grundstück des Urlaubplatzes ohne die Erlaubnis des Eigentümers ist verboten. Das Mitbringen von Haustieren zu Urlaubsplatz ist bei Reservierung zu melden und Haustiere können nur zu solchen Objekten gebracht werden, wo dies erlaubt ist. Das Rauchen ist in allen Innenräumen der Ferienobjekte verboten.
Der Kunde ist verpflichtet, am Ferienobjekt oder an seiner Einrichtung verursachte Schäden direkt dem Eigentümer zu ersetzen.
Maatilamatkailu Jänisvaara ist nicht verantwortlich für solche dem Kunden verursachten Schäden, die durch nicht voraussehbare „höhere Gewalt" (force majeure) oder entsprechende Gründe (z.B. Naturgewalten, Elektro-Unterbrüche usw.), die nicht durch Maatilamatkailu Jänisvaara verursacht wurden, und deren Folgen Maatilamatkailu Jänisvaara nicht verhindern konnte. Maatilamatkailu Jänisvaara trägt auch nicht die Verantwortung für Schäden oder Folgen, die normale Naturerscheinungen verursachen.
Alle Ferienobjekte betreffenden Klagen und Reklamationen sind unverzüglich und während der Mietzeit direkt dem Eigentümer oder Angestellten zu melden mit Angabe des Betreffnisses.
ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND BEI STREITIGKEITEN
Die Parteien versuchen beim Vertrag entstandene Streitigkeiten untereinander durch Verhandlung beizulegen. Falls es bei den Verhandlungen zu keinerlei Vereinbarung kommt, wird in den Streitigkeiten vom Joensuu Gericht entschieden. Im Vertrag findet finnisches Recht Anwendung.
Maatilamatkailu Jänisvaara behält sich das Recht vor, im Prospekt Fehler bei Preisangaben zu korrigieren, die vor dem Vertrag
entstanden sind. Nach dem entstandenen Vertrag hat Maatilamatkailu Jänisvaara das Recht den abgemachten Preis zu erhöhen und anderseits die Pflicht, den abgemachten Preis zu senken, falls sich bei diesen Dienstleistungspreisen die betreffenden Steuern oder öffentlichen Gebühren ändern.